November 15

Versagung des städtischen Einvernehmens zur Erhöhung der Kreisumlage

Der LWL wie auch der Kreis Borken finanziert sich zu großen Teilen über eine
Umlage der angeschlossenen Städte und Gemeinden. Im Gegensatz zu den Kommunen, die
über Einsparungen, personelle Umbesetzungen und höhere Belastungen der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen tragfähigen Haushalt aufstellen, scheint es für die
Umlagenehmer keine Grenzen zu geben. Wenn kein Geld mehr da ist, wird halt die Umlage
erhöht.

Der LWL schafft im Zeitraum 2018 – 2026 sage und schreibe 985,4 Vollzeitstellen neu. Da er
hierbei auch Personal von den Kommunen abwirbt ist er damit eine bedrohliche Konkurrenz
in Bezug auf die Handlungsfähigkeit seiner Geldgeber. Der LWL lockt neue
Arbeitnehmer/innen mit extremen Gehalts- und Besoldungseinstufungen (in der Regel ein bis
zwei Gehalts- oder Besoldungsstufen höher als allgemein üblich) und kalkuliert mit 4,84%
höheren Personal- und Versorgungsaufwendungen.

Die Umlagegrundlagen des Kreises Borken liegen lt. Haushaltsvorentwurf mit 42 Mio. Euro
erheblich höher als im Jahr 2024. Dieses Entspricht einer Steigerung von 6,36% und liegt damit
erheblich über dem Durchschnitt in NRW.

Im Finanzplanungszeitraum bis 2028 ist aufgrund der weiter stark steigenden Kosten beim
Kreis und beim LWL mit weiterhin zunehmenden Aufwendungen zu rechnen.

Gleichzeitig erwarten 35 Mitgliedskommunen des Städte- und Gemeindebundes NRW für
2024 die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, was einem Anteil von Sagenhaften
9,7 % der angeschlossenen Städten und Gemeinden entspricht. Gleichzeitig werden bis Ende
2024 83 Kommunen nicht mehr über eine Ausgleichsrücklage verfügen. 9 Kommunen sind
bereits überschuldet und fünf weitere erwarten dies bis 2027.

Die Kommunalfinanzen befinden sich in einer dauerhaften Schieflage. Die Substanz, von der
die Städte und Gemeinden leben, wird in absehbarer Zeit verbraucht sein.

Die Stadt Borken ist momentan noch in einer vergleichsweise komfortablen Situation, wird
jedoch aus unserer Sicht perspektivisch auch in diesen Strudel gezogen werden. Die
dauerhafte Unterfinanzierung muss durchbrochen werden.

Wir erwarten von der Stadt Borken, dass das städtische Einvernehmen für das kommende
Haushaltsjahr nicht erteilt wird, und beantragen das der Rat der Stadt Borken in seiner
nächsten Sitzung über das Einvernehmen entscheidet.

Der Antrag in Gänze


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